Wir vertreten sowohl Unternehmen als auch natürliche Personen in allen Arten von Vollstreckungsverfahren. Wir bieten juristische Dienstleistungen und Zahlungsbedingungen an, die sich unter anderem auf negative Deklarations- und Replevin-Klagen sowie auf Nichtigkeitsklagen aus Vollstreckungsverfahren gegen Kunden beziehen. Wir bereiten Anträge und Einreichungen zum Einzug von Forderungen vor, wie z. B. Pfändung, Zwangsvollstreckung, Zwangsverkauf, Versteigerung, Beendigung des Angebots.

Außerdem beraten wir unsere Kundenunternehmen in Bezug auf Unternehmensschulden in Bezug auf Finanzen und Geschäftspläne. Die Anwaltskanzlei Prof vertritt Mandanten auch in Fällen der Insolvenzaufhebung und bereitet entsprechende Sanierungsprojekte vor.